Kreditkarten mit Kreditfunktion
In der Regel erfolgt die Abrechnung der mit einer Kreditkarte getätigten Umsätze einmal im Monat. Dadurch ergibt sich ein Zahlungsaufschub von etwa vier Wochen, wenn der Einkauf zeitnah nach der letzten Abrechnung getätigt wurde, oder auch von wenigen Tagen, wenn die Kreditkarte kurz vor der neuen Monatsabrechnung eingesetzt worden ist. Dieser kurze Kredit ist für den Kartennutzer zinsfrei!
Neben der vollständigen Begleichung der Kreditkarten-Abrechnung besteht die Möglichkeit der Teilzahlung. Hierbei wird ein Mindestbetrag sofort beglichen. Der Mindestbetrag definiert sich zumeist nach einem prozentualen Anteil der Abrechnung, wobei jedoch eine Mindestsumme für die monatliche Rückzahlung zusätzlich vorgeschrieben ist. Der Kunde kann die Teilzahlungsfunktion durch einfache Erklärung jederzeit nutzen und sie ebenso auf Wunsch widerrufen.
Wenn der Zahlungsbetrag nicht abgebucht wird, sondern der Karteninhaber selber überweist, entscheidet er sich je nach Höhe seiner Zahlung für die vollständige Begleichung oder die Teilzahlung. Im Falle einer vereinbarten Abbuchung eines Teilbetrages kann durch die Überweisung der restlichen Summe für die aktuelle Abrechnung auf die Teilzahlung verzichtet werden.
Die Teilzahlungs- oder Kreditfunktion der Kreditkarte ist in ihrer Nutzung bequem, da kein gesonderter Kreditantrag gestellt werden muss. Dennoch ist sie nur bedingt zu empfehlen, da der effektive Jahreszins deutlich höher ist, als bei Ratenkrediten. Er übersteigt in den meisten Fällen den für Dispositionskredite beim Girokonto üblichen Zinssatz und kommt bei einigen Anbietern sogar der 20% Schallmauer sehr nahe.