Die Sicherheit beim Zahlen mit der Kreditkarte ist regelmäßig ein beliebtes Gesprächsthema. Beispielsweise wird von Zeit zu Zeit der Vorschlag gemacht, die derzeit beim Zahlen geforderte Unterschrift durch die Eingabe der Geheimzahl zu ersetzen.

Ein Vorteil dieser Änderung besteht in der besseren Kontrollmöglichkeit, da sich eine Unterschrift durch Unbefugte leichter fälschen lässt, als eine Geheimzahl zu erraten. Die Akzeptanzstellen müssen nach erfolgter Umstellung nicht weiterhin Unmengen von Belegen aufheben, die zwar nicht für die Abrechnung benötigt werden, aber bei einem eventuellen Einspruch gegen die Kreditkartenrechnung zur Verfügung stehen müssen.

Wird die Kreditkarte beispielsweise an einem Automaten der Deutschen Bahn AG genutzt, so wird derzeit weder eine Unterschrift noch eine Geheimzahl verlangt. Die Umstellung auf das Geheimzahl-Verfahren würde die Sicherheit beim Zahlen mit der Kreditkarte in diesem Umfeld deutlich verbessern.

Das Argument, dass bei einer derartigen Umstellung viele Kreditkarten neu ausgestellt werden müssen, weil die Nutzer, welche grundsätzlich ihre Kreditkarte nie für Barabhebungen verwenden und somit die ihnen zugeteilte Geheimzahl nicht verwendet hatten, diese nicht mehr kennen, trifft vermutlich zu. Allerdings ist der daraus resultierende Aufwand überschaubar.

Zwar nicht am Automaten, aber beim Zahlen an der Kasse, ist ein in die Kreditkarte integriertes Passbild eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. Leider wird diese Personalisierung der Kreditkarte nur gegen einen Aufpreis angeboten.

Da die Missbrauchshaftung des Karten-Inhabers grundsätzlich gedeckelt ist und das Kreditkartenunternehmen oder die Ausgabestelle für einen großen Teil eines möglichen Schadens haften, ist es schwer verständlich, warum diese sich nicht intensiver um Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung bemühen.